Filialbank schließt oder Geschäftskonto wird gekündigt – Was tun?

Wenn das Bankensterben auf Geschäftskunden trifft: Auswirkungen und Optionen

Schluss, aus, vorbei: Immer mehr Bankfilialen müssen schließen – und immer mehr Business-Kunden stehen vor verschlossen Türen. Was Sie tun können, wenn Ihre Geschäftsbank plötzlich dicht macht oder Ihr Geschäftskonto gekündigt wird, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengetragen.

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IMMER MEHR FILIALEN MACHEN DICHT

Was können Firmenkunden machen, wenn ihre Bankfiliale plötzlich geschlossen oder das Geschäftskonto aufgrund einer bevorstehenden Schließung der Filiale gekündigt wird? - Quelle: Shutterstock.com

Das Bankensterben ist in vollem Gange. Immer mehr Bankfilialen schließen. Laut Zahlen des Bankenverbands gab es 2004 noch 47.835 Bankfilialen in Deutschland. 2019 lag der Wert nur noch bei 28.384 Filialen. Laut einer Prognose der Unternehmensberatung Oliver Wyman sollen bis 2030 weitere 13.000 Standorte wegfallen.

Das Schließen der Filialen betrifft auch Geschäftskunden, die Ihre Konten oftmals noch bei Filialbanken führen. In diesem Fall gibt es in der Regel technisch basierte Lösungen. Vor allem sämtliche Transaktionen können per Online-Banking ausgeführt werden. Anders verhält es sich bei der Bargeldversorgung oder beim Abschluss eines Kontokorrentkredits.

OPTIONEN FÜR BARGELDBEZUG UND BARGELDEINZAHLUNGEN

Wenn die Filiale vor Ort schließt, sollten Sie sich über die nächstgelegene Filiale informieren. In größeren Städten dürfte das in der Regel kein Problem sein. Befindet sich Ihr Betrieb oder Unternehmen in einer ländlichen Gegend, kann es passieren, dass Sie zur nächsten Filiale weitere Wege auf sich nehmen müssen. Alternativ können Sie für die Bargeldversorgung auf Automaten aus demselben Banken- beziehungsweise Automatenverbund zurückgreifen. Informieren Sie sich dafür bei Ihrer Bank.

Wenn Sie bei Ihrem Betrieb Bargeldeinnahmen haben und diese regelmäßig bei der Bank einzahlen müssen, ist eine Filiale vor Ort unverzichtbar. Bargeld können Sie entweder am Automaten oder am Schalter einzahlen. Eine Alternative gibt es für Geschäftskunden hier nicht. Sollte sich keine weitere Filiale in der Nähe befinden, bleibt Ihnen wohl nur ein Bankwechsel.

Übrigens: Postbankkunden haben die Möglichkeit, Bargeld in jeder Postfiliale einzuzahlen. Zudem können Sie Bargeld auch an Fremdautomaten einzahlen – wenn auch zu teilweise hohen Gebühren.  

WENN DAS GESCHÄFTSKONTO GEKÜNDIGT WIRD

Seit einem Urteil vom Bundesgerichtshof vom 15. Januar 2013 (AZ: XI ZR 22/12) dürfen Privatbanken ihren Unternehmenskunden das Girokonto ohne Nennung von Gründen kündigen. Eine private Bank darf also einem Unternehmer das Konto kündigen, wenn

  • der geschlossene Vertrag zum Konto unbefristet ist,
  • ein Kündigungsrecht vereinbart wurde,
  • mindestens eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird.

Dieses Urteil gilt allein für private Banken. Sparkassen sind aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags an Grundrechte gebunden und daher von der Entscheidung ausgeschlossen. Sparkassen unterliegen dem sogenannten Willkürverbot, das ihnen verbietet, Geschäftskunden ohne Angaben eines sachlichen Grundes das Konto zu kündigen.

DAS KÖNNEN SIE BEI KÜNDIGUNG TUN

Solch eine grundlose Kündigung kann vor allem kleinere Betriebe in Not bringen – ganz zu schweigen von der Signalwirkung auf Geschäftspartner. Im ersten Schritt sollten Sie mit der Bank sprechen. So können eventuelle Missverständnisse schnell behoben und die Kündigung möglicherweise rückgängig gemacht werden.

Ist keine schnelle Lösung oder Einigung nicht möglich, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Überprüfen Sie die aktuelle Rechtslage, damit Sie Ihre Verhandlungsposition gegenüber der Bank kennen. Zudem sollte geprüft werden, ob die Bank alle Formalien eingehalten hat. Das kann Ihnen im Rechtsstreit zugutekommen.

DAS GESCHÄFTSKONTO WECHSELN

Ist die Kündigung des Kontos nicht rückgängig zu machen beziehungsweise die nächstgelegene Filiale Ihrer Bank zu weit weg, bleibt Ihnen nur ein Banken- und Kontowechsel. Stellen Sie sich dabei die Frage, was Sie brauchen. Ist Ihnen ein Ansprechpartner vor Ort wichtig, müssen Sie sich eine neue Filialbank in der Nähe suchen. Legen Sie darauf keinen Wert, können Sie ein Geschäftskonto bei einer Direkt- beziehungsweise Online-Bank oder einer Fintech-Bank eröffnen.

Direktbanken oder Online-Banken besitzen kein eigenes Filialnetz und agieren ausschließlich online. Sie gehören oft zu einem größeren Bankkonzern, bieten ihre Produkte aber zu günstigeren Konditionen an als traditionelle Banken. Da Direktbanken kein Filialnetz betreiben, gibt es auch keine eigenen Geldautomaten. Einige Direktbanken sind Mitglied in einem Automatenverbund. Kunden können dann kostenlos an allen Automaten des jeweiligen Verbundes (Cash group, Cashpool, Sparkassen-Netz, Bankcard-Servicenetz) kostenlos Geld abheben. Gehört die Direktbank zu keinem Automatenverbund, haben Kunden die Möglichkeit, mit ihrer Kreditkarte an allen deutschen Geldautomaten kostenfrei Geld abzuheben.

Hinter Fintech-Banken stecken zumeist junge und innovative Unternehmen, deren Konten ausschließlich online oder über eine App geführt werden. Bei den Fintechs profitieren Geschäftskunden oft von zusätzlichen hilfreichen Features, wie einem Buchhaltungstool, kurzfristige Kreditangebote oder die Möglichkeit, mehrere Unterkonten zu integrieren. Der Nachteil: Mit Bargeld brauchen Sie bei solch einer Bank nicht ankommen. Zahlungen und Transaktionen finden bargeldlos und zu 100 Prozent digital statt.

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