WOZU EIN GESCHÄFTSKONTO?
Über ein Geschäftskonto werden sämtliche geschäftliche Finanzen und Transaktionen abgewickelt. Es hilft Ihnen also dabei, den finanziellen Überblick zu behalten sowie private und geschäftliche Ausgaben voneinander abzugrenzen.
Für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler gibt es zwar kleine Pflicht für ein Geschäftskonto. Dennoch ist es zumeist ratsam, geschäftliche Transaktionen über ein business-Konto vorzunehmen. Bei Kapitalgesellschaften wie eV, KGaA, eG, AG, UG und GmbH gibt es hingegen eine gesetzlich festgelegte Business-Konto-Pflichtführen. Das heißt konkret: Sie müssen ein Geschäftskonto eröffnen. Der Grund: Vor dem Gesetz gelten Sie als juristische Person mit Rechtsverantwortung und Geschäftsfähigkeit.
GEBÜHREN FÜR DAS GESCHÄFTSKONTO: DAMIT MÜSSEN SIE RECHNEN
Der Vorteil von Geschäftskonten: In der Regel können Sie die Gebühren für das Geschäftskonto als Kleinunternehmer in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen. Somit fallen die Kosten für ein Geschäftskonto mitunter deutlich niedriger aus als bei einem privat geführten Girokonto.
Die Kosten für ein Geschäftskonto variieren je nach Anbieter und Bankenart. In der Regel zahlen Sie rein an Kontoführungsgebühren bei klassischen Filialbanken mehr als bei Direktbanken und Fintechs. Letztere vermarkten oft kostenlose Basis-Konten, die jedoch mit wenigen Inklusiv-Leistungen daherkommen. Die „Nebenkosten“ können hier hohe Summen erreichen, wenn Sie nicht genau aufpassen.
Neben der monatlichen Kontoführungsgebühr, die zwischen 0 und im niedrigen dreistelligen Bereich liegen kann, können weitere Gebühren anfallen. Dazu gehören unter anderem Entgelte für Auslandsüberweisungen, für beleglose oder beleghafte Buchungen, für Geldkarten und Ein- sowie Auszahlungen.
Daher ist es unverzichtbar, dass Sie vor der Kontoeröffnung einen genauen Blick in das Preis-Leistungsverzeichnis werden. Dort sind sämtliche Kosten und Gebühren im Detail aufgeführt – auch jene, die nicht offensichtlich sind und bei der Kontowerbung gerne verschwiegen werden.
MÖGLICHE GEBÜHREN FÜR EIN GESCHÄFTSKONTO IM ÜBERBLICK:
Kontoführungsgebühren: Diese Gebühren stellen oftmals den höchsten Kostenpunkt für ein Girokonto dar. Die Höhe der monatlich anfallenden Gebühr ist von Bank zu Bank unterschiedlich und pendelt zwischen 0 Euro und Summen, die im dreistelligen Bereich liegen können. Bei Filialbanken ist die Höhe der Kontoführungsgebühr oft abhängig vom durchschnittlichen Habensaldo. Hier gilt: Je mehr Sie auf dem Konto haben, desto weniger zahlen Sie.
Überziehungszinsen: Bei Geschäftskonten steht Ihnen mitunter ein sogenannter Kontokorrentkredit zur Verfügung. Dieser ist variabel und bonitätsabhängig. Zudem fallen hier Zinsen an, die im Durchschnitt zwischen 7,99% und 13,99% p.a. liegen. Darüber hinaus gibt es bei einigen Banken eine geduldete Kontoüberziehung, also eine Art Dispo. Der Zinssatz hier ist ebenfalls variabel, meistens aber zwischen 15 und 20 Prozent p.a.
Geldabheben am Automaten: Wenn Sie Geld an einem Automaten einer Fremdbank oder im Ausland abheben, kann das teuer werden. Selbst am Automaten der Hausbank können Kosten anfallen. Viele Banken bieten ihren Kunden nur noch eine gewisse Anzahl an kostenlosen Abhebungen pro Monat an. Danach werden Gebühren fällig, die mehrere Euro betragen können.
Bareinzahlungen: Wenn Sie ein Girokonto bei einer klassischen Filialbank haben, müssen Sie in der Regel am eigenen Automaten nichts für Einzahlungen zahlen. Anders sieht das bei Direktbanken aus, die nur online präsent sind. Um Geld einzuzahlen müssen Sie einen fremden Bankautomaten nutzen und Gebühren zahlen. Diese reichen von sechs bis 15 Euro. Aber: Einige Direktbanken sind auch Kooperationen mit Filialbanken eingegangen, sodass die Kunden diese Automaten kostenlos nutzen können.
Geldkarten: Eine Geldkarte ist in der Regel inklusive, oft eine Girocard. Für eine Kreditkarte kann eine Jahresgebühr anfallen. Vor allem Premium-Kreditkarten können im dreistelligen Bereich liegen. Für Zweit- oder Zusatzkarten werden oftmals weitere Gebühren berechnet. Diese können einmalig sein oder monatlich anfallen.
Überweisungen: Tätigen Sie Ihre Überweisungen online, fallen in der Regel keine Gebühren an. Aber: Vermehrt bekommen Sie von den Banken ein monatliches Frei-Kontingent an kostenlosen Überweisungen zur Verfügung. Danach müssen Sie auch Online-Überweisungen bezahlen. Wenn Sie dies aber per Beleg oder telefonisch machen, kann eine kleine Gebühr erhoben werden.
Gebühren für Sonderleistungen: Zu den Sonder- oder Zusatzleistungen zählen unter anderem der Versand von Kontoauszügen, die Nutzung einer Buchhalter-Funktion oder die Eröffnung von Unterkonten. Die Höhe der Gebühren kann hier sehr unterschiedlich ausfallen und sollten bei der jeweiligen Bank beziehungsweise beim Berater nachgefragt werden.
INFORMIEREN, VERGLEICHEN UND GEGEBENENFALLS WECHSELN
Bevor Sie sich für ein Geschäftskonto entscheiden, sollten Sie mehrere Kontomodelle und Banken miteinander vergleichen. Lesen Sie das Kleingedruckte und schauen Sie sich das Preis- und Leistungsverzeichnis beziehungsweise die Entgeltinformationen an. Zudem ist es wichtig, bei Unklarheiten direkt bei der Bank nachzuhaken. Wenn Ihnen die Gebühren bei Ihrer Bank zu viel werden, wechseln Sie das Konto.
Wenn Sie ein Geschäftskonto eröffnen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen und Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- geschäftliche E-Mail-Adresse und Handynummer
- Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug, Gesellschafterliste/Gesellschaftervertrag, Gesellschaftsvertrag, Vollmachten, Umsatzsteuernummer und gegebenenfalls die Steuernummer
- gegebenenfalls Schufa-Auskunft
- bei einer GmbH beglaubigte Dokumente des Notars und den Gesellschaftsvertrag
- bei einer GbR nur den Gesellschaftsvertrag