VOR DER KÜNDIGUNG: MACHEN SIE DEN KONTO-VERGLEICH
Bevor Sie ein neues Konto eröffnen und Ihr altes kündigen können, müssen Sie erst ein passendes Angebot finden, das zu Ihrem Unternehmen passt. Generell haben Sie die Wahl zwischen drei großen Geschäftskonten-Anbieter. Filialbanken haben ein eigenes Filialnetz. Das bietet den Vorteil, dass Sie immer einen Ansprechpartner vor Ort haben. Das ist vor allem bei Förderungsbedarf oder einem Kreditabschluss sinnvoll. Zudem unterhalten Filialbanken ein Bankautomatennetz, wo Sie jederzeit Bargeld einzahlen und abheben können.
Direktbanken wie Comdirect oder Consorsbank agieren wie eine klassische Bank, sind aber ausschließlich online verfügbar. Eigene Filialen betreiben Online-Banken demnach nicht und somit auch keine eigenen Geldautomaten. Oft kooperieren Online-Banken aber mit Filialbanken, wodurch Sie als Kunde deren Bankautomaten im besten Fall kostenlos nutzen können.
Fintech-Banken wie FYRST, Holvi, Netbank oder Penta setzen auf Technologie und Innovation. In der Regel erhalten Sie bei Smartphone-Banken einen Zugriff auf Ihr Konto ausschließlich über eine entsprechende App. Fintechs bieten zahlreiche attraktive Zusatzfunktionen wie eine Buchhaltungslösungen, Rechnungssoftware oder Finanzplaner. Auch diverse Unterkonten können erstellt und Kredite mitunter beantragt werden. Dafür führen Fintechs kein eigenes Bankautomatennetz, was das Abheben und Einzahlen von Bargeld erschwert oder gar ausschließt.
Generell ist es immer ratsam einen Geschäftskonto-Vergleich zu nutzen. Mithilfe von Vergleichsportalen bekommen Sie einen guten Überblick über sämtliche Angebote samt Kosten und Leistungen.
NEUES GESCHÄFTSKONTO ERÖFFNEN
Haben Sie das passende Angebot gefunden, können Sie das neue Konto eröffnen – je nach Angebot entweder vor Ort in einer Filiale oder online. Nach der Eröffnung geht es darum, Daueraufträge oder Lastschriftverfahren neu einzurichten. Auch Geldbestände können vom alten Konto auf das neue übertragen werden.
Wenn das alte Geschäftskonto ein Online-Konto ist, können sämtliche Transaktionen online abgewickelt werden. Liegt das alte Konto bei einer Filialbank, ist der Gang in ebendiese nötig. Zudem sollten Sie sämtliche Kunden und Behörden schriftlich von dem Kontowechsel in Kenntnis setzen und Ihre neuen Bankdaten übermitteln. Wichtig: Erst wenn alle Transaktionen abgewickelt sind, kann das alte Konto gekündigt werden.
DAS ALTE KONTO KÜNDIGEN
Um das alte Geschäftskonto zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen, das Sie per Post oder Fax an Ihre Bank schicken. Bei einigen Banken oder Sparkassen können Sie das Konto auch online über ein entsprechendes Formular kündigen. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Empfängerdaten
- Absenderdaten
- Geschäftskontonummer des alten Kontos
- Bankverbindung des Neukontos (IBAN, BIC sowie den Namen des Kreditinstituts)
- Ort und Datum
- Unterschrift des Geschäftskontoinhabers oder des Bevollmächtigten
Apropos Bevollmächtigte: Wer das alte Geschäftskonto kündigen kann, hängt von der Unternehmensform ab. Einzelunternehmer und Freiberufler können ihr Businesskonto nur selbst kündigen. Bei einer GmbH oder einer UG ist allein der Geschäftsführer beziehungsweise ein Mitarbeiter mit Prokura dazu befähigt, das Business-Konto aufzulösen. Bei einer OHG haben alle Gesellschafter das Recht, das Geschäftskonto zu kündigen. Bei einer Aktiengesellschaft darf das hingegen nur der Vorstand und bei einer Ltd. allein der Director.
KOSTEN FÜR DEN KONTOWECHSEL
Die Kündigung eines Kontos ist in der Regel gebührenfrei. Kosten können entstehen, wenn Sie sämtliche Kunden, Lieferanten und Behörden schriftlich per Brief über die neuen Kontodaten informieren. Tun Sie dies online per E-Mail sparen Sie sich das Porto.
Wenn Sie ein neues Geschäftskonto eröffnen, können Sie mitunter von Boni oder Willkommens-Prämien profitieren. Mit sogenannten Neukundenprämien wollen Banken und Fintechs neue Kunden anlocken.