BGH-Urteilsspruch: Extra-Abgabe für Paypal ist zulässig

Händler dürfen Extra-Abgabe für Paypal verlangen

Der Fernbus-Betreiber Flixbus darf von seinen Kunden eine Extra-Gebühr für die Payment-Verfahren Paypal und Sofortüberweisung einfordern. So entschieden es jetzt die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe.

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Nicht alle Payment-Verfahren sind kostenlos

BGH-Beschluss: Händler dürfen eine Gebühr für Paypal und Sofortüberweisung berechnen. - Quelle: Shutterstock.com

Mittlerweile gibt es zahlreiche unterschiedliche Bezahlverfahren, für die Kunden gilt dabei: eine Zusatz-Beitrag bei einer Bezahlung per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte ist verboten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transaktionen über den Zahlungsdienstleister Paypal oder via Sofortüberweisung. Bei diesen Payment-Verfahren dürfen Unternehmen von ihren Kunden eine Extra-Beitrag verlangen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Begründung: Hier werde Geld für die Einschaltung eines Dienstleisters verlangt, der noch zusätzliche Leistungen übernehme, beispielsweise die Prüfung der Bonität (Az. I ZR 203/19).

Rechtsstreit wegen Extra-Kosten für Paypal zwischen Flixbus und der Wettbewerbszentrale

Das Urteil beendet einen Rechtsstreit zwischen der FlixMobility GmbH, dem Betreiber des Busunternehmens „Flixbus“ und der Frankfurter Wettbewerbszentrale. Hintergrund war die Gebührenerhebung von Flixbus bei Paypal und Sofortüberweisung. Das Busunternehmen bietet im Internet vier Zahlungsmöglichkeiten an: EC-Karte, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Paypal. Bei Sofortüberweisung und Paypal wird eine zusätzliche Kosten fällig, deren Höhe vom Preis der gebuchten Reise abhängt. Die Wettbewerbszentrale hatte den Rechtsstreit als Musterverfahren angestoßen, um die Frage grundsätzlich klären zu lassen. Wie schon das Oberlandesgericht München wiesen die BGH-Richter die Klage gegen Flixbus nun in letzter Instanz ab.

Wofür wird die Zusatz-Gebühr erhoben?

Für die Bezahl-Option Paypal müssen Zahler und Empfänger über ein Paypal-Konto verfügen. Ist darauf nicht genügend Geld, kann der Payment-Dienst Zahlungen per Lastschrift einziehen. Hier trägt der Empfänger die von Paypal erhobenen Kosten. Bei einer Zahlung per Sofortüberweisung ist neben den Banken noch der Bezahldienstleister Sofort-GmbH zwischengeschaltet. Dieser prüft die Bonität des Käufers, was dem Empfänger des Geldes schnellere Sicherheit über die Buchung geben soll. Diese Dienstleistung muss der Geld-Empfänger, hier also Flixbus bezahlen. Nach dem BGH-Urteil steht es dem Händler jetzt frei, ob er die Extra-Betrag direkt an den Kunden weiterreicht, der den Service nutzt. Flixbus hatte in der Vergangenheit eine Extra-Beitrag für beide Dienste verlangt, das ist aktuell aber nicht mehr der Fall.

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