GmbH mit gebundenem Vermögen: Neue Rechtsform für Startups

Kontinuität statt Profitmaximierung

Wer eine GmbH als nachhaltige, auf Kontinuität setzende Gesellschaft gründen wollte, hatte dafür bislang keine Möglichkeit. Jetzt hat eine Fachgruppe einen Gesetzesentwurf für eine neue Rechtsform vorgelegt: „GmbH mit gebundenem Vermögen“ soll die neue Rechtsform heißen.  

Geht es Startup-Gründern nur ums Geld?

Die Startup-Szene leidet unter dem Ruf, schnell den Exit aus einem Unternehmen zu suchen. Das soll der Entwurf einer neuen Rechtsform für Unternehmen verhindern.

Startups haben nur ein Ziel, bei einem schnellen Exit möglichst viel Geld abzugreifen? Das stimmt so schon länger nicht mehr. Mittlerweile gibt es viele Gründer, die gerne eine GmbH gründen möchten, bei der es um Kontinuität statt um Profitmaximierung geht. Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet hier aber kaum Optionen. Daher sei es nötig, eine neue Rechtsform einzuführen, fordert die Stiftung Verantwortungseigentum. Eine Arbeitsgruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtlern hat jetzt einen Gesetzesentwurf fertiggestellt, wie die FAZ berichtet: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit gebundenem Vermögen“, kurz GmbH-gebV soll die neue Rechtsform heißen.

Nachhaltige Unternehmensführung

Die Idee des „Verantwortungseigentums“ im Unternehmen sorgte bereits letztes Jahr für eine hitzige Diskussion. Zu den Befürwortern der Idee gehörten unter anderen der Wirtschaftsweise Lars Feld und Politiker aus allen Fraktionen. Zahlreiche Unternehmer und Juristen sprachen sich gegen den Vorstoß aus. Gerade Familienunternehmen fühlten sich auf den Schlips getreten, da ein hohes Verantwortungsbewusstsein per se in ihrem Selbstverständnis verankert ist.

Dabei wolle man anderen Unternehmensformen keineswegs das Verantwortungsgefühl absprechen, betont Armin Steuernagel, Gründer der Stiftung Verantwortungseigentum. Die zentrale Idee bei seinem Vorstoß sei die Kontinuität: Bei einer GmbH-gebV könnten die Gesellschafter das in der GmbH gebundene Vermögen nicht persönlich für sich vereinnahmen, auch nicht über Dividendenausschüttungen oder den Verkauf von Geschäftsanteilen zu Preisen, die den Nennwert übersteigen. Stattdessen würden sie ihre Anteile für die nächste Generation halten. Trotzdem könne sich das Unternehmen weiterentwickeln und verändern. Ganz wichtig: Der Gewinn dürfe ausschließlich in das Startup selbst gesteckt werden. Ein Konzept, das den Nachhaltigkeitsbestrebungen überall in der Gesellschaft entgegenkommt.

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